Behinderungsanzeige
Wer behindert wird und es nicht unverzüglich schriftlich anzeigt, verliert die Fristverlängerung. Hier entsteht die Anzeige – mit dem neuen Fertigstellungstermin, in Werktagen gerechnet.
Drei Dinge, an denen die Anzeige scheitert
Zu spät. § 6 Abs. 1 VOB/B verlangt die Anzeige unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern. Wer erst nach zwei Wochen schreibt, hört im Streit, die Fristverlängerung sei nicht eingetreten.
Zu unbestimmt. Die hindernden Umstände müssen konkret benannt werden, damit der Auftraggeber sie abstellen kann. „Behinderung durch Vorgewerke“ ist keine Anzeige, sondern eine Ankündigung.
Nur mündlich. Die Anzeige bedarf der Schriftform. Ein Vermerk im Bautagebuch oder ein Gespräch auf der Baustelle ersetzt sie nicht – auch dann nicht, wenn alle Beteiligten die Lage kennen.
Wann die Anzeige entbehrlich ist
Nach § 6 Abs. 1 S. 2 VOB/B entfällt die Anzeigepflicht, wenn dem Auftraggeber die Tatsachen und ihre hindernde Wirkung offenkundig bekannt waren. Das ist eine enge Ausnahme, und den Nachweis der Offenkundigkeit führt der Auftragnehmer. Praktisch ist es immer billiger, die Anzeige zu schreiben, als später über ihre Entbehrlichkeit zu streiten.
Die Rechnung dahinter
Die Ausführungsfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich eines Zuschlags für die Wiederaufnahme der Arbeiten und die etwaige Verschiebung in eine ungünstigere Jahreszeit (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 VOB/B). Gezählt wird in Werktagen: Montag bis Samstag ohne die gesetzlichen Feiertage des Bundeslandes, in dem die Baustelle liegt. Welche das sind, steht unter Feiertage je Bundesland.
Der Zuschlag ist keine Pauschale und muss begründet werden. Bei witterungsabhängigen Gewerken, die durch die Verschiebung in den Winter geraten, ist er erheblich; bei einer zweitägigen Unterbrechung im Innenausbau tendiert er gegen null.
Was danach kommt
Fällt die Behinderung weg, sind die Arbeiten ohne Weiteres wieder aufzunehmen und der Wegfall ist anzuzeigen (§ 6 Abs. 3 VOB/B). Wer die Baustelle danach stehen lässt, gerät selbst in Verzug – und die eigene Anzeige schützt dann nicht mehr. Was das kosten kann, rechnet die Seite Vertragsstrafe aus.