BBaufristenFrist berechnen

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Zwölf Werktage sind selten zwölf Tage.

Fristen im Bauvertrag taggenau berechnen: Werktage nach VOB/B, Kalendertage mit § 193 BGB und die gesetzlichen Feiertage des Bundeslandes, in dem die Baustelle liegt.

Frist berechnenDauert unter einer Minute

Werktage, nicht Wochentage

Der Samstag zählt bei VOB-Fristen mit, Sonntage und Feiertage nicht. Der Rechner listet jeden übersprungenen Tag mit Grund auf – nachvollziehbar bis zum letzten Tag.

§ 193 BGB automatisch

Endet eine Kalendertagsfrist am Wochenende oder Feiertag, rückt sie auf den nächsten Werktag. Rechnerisches und tatsächliches Fristende werden getrennt ausgewiesen.

Alle 16 Länderkalender

Fronleichnam, Allerheiligen, Reformationstag, Buß- und Bettag: Der Kalender richtet sich nach dem Ort der Baustelle, für jedes Jahr berechnet.

Die Fristen, an denen es hängt

Sieben Standardfristen sind im Rechner hinterlegt. Dauer und Zählweise lassen sich für abweichende Vertragsregelungen frei überschreiben.

FristDauerNorm
Abnahme nach Verlangen12 Werktage§ 12 Abs. 1 VOB/B
Fiktive Abnahme nach Fertigstellungsmitteilung12 Werktage§ 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B
Fiktive Abnahme nach Ingebrauchnahme6 Werktage§ 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B
Prüffrist der Schlussrechnung30 Kalendertage§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B
Abschlagszahlung21 Kalendertage§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B
Verjährung der Mängelansprüche (VOB/B)1461 Kalendertage§ 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B
Verjährung der Mängelansprüche (BGB)1826 Kalendertage§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB
Zum Fristenrechner →

Die Regeln dahinter

Knapp erklärt, mit Blick auf die Fehler, die in der Praxis teuer werden.

Häufige Fragen

Zählt der Samstag als Werktag?+

Ja. Werktage im Sinne der VOB/B sind Montag bis Samstag, ausgenommen gesetzliche Feiertage. Der Samstag zählt also mit. Etwas anderes gilt bei § 193 BGB: Endet eine Kalendertagsfrist an einem Samstag, verschiebt sich das Ende auf den nächsten Montag.

Wann gilt eine Bauleistung als abgenommen, ohne dass jemand abnimmt?+

Zwölf Werktage nach Zugang der schriftlichen Fertigstellungsmitteilung (§ 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B) oder sechs Werktage nach Beginn der Benutzung durch den Auftraggeber (§ 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B). Verlangt eine Partei die förmliche Abnahme, ist die fiktive Abnahme ausgeschlossen.

Wann wird die Schlussrechnung fällig?+

Nach Ablauf der Prüffrist von 30 Tagen ab Zugang der prüfbaren Schlussrechnung (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B). Eine Verlängerung auf bis zu 60 Tage ist nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und sachlich gerechtfertigt ist.

Verjähren Mängelansprüche nach vier oder nach fünf Jahren?+

Bei Bauwerken nach der VOB/B in vier Jahren (§ 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B), nach dem BGB in fünf Jahren (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Entscheidend ist, ob die VOB/B wirksam vereinbart wurde. In öffentlichen Vergaben wird die VOB-Frist häufig vertraglich auf fünf Jahre verlängert.

Welches Bundesland ist für die Feiertage maßgeblich?+

Das Bundesland, in dem die Leistung zu erbringen ist – also der Ort der Baustelle, nicht der Sitz von Auftraggeber oder Auftragnehmer. Fronleichnam, Allerheiligen und der Reformationstag gelten jeweils nur in einem Teil der Länder.

Werden meine Eingaben gespeichert?+

Nein. Die gesamte Berechnung läuft in deinem Browser. Termine, Fristen und Bauvorhaben werden nicht an einen Server übertragen.