Werktag, Arbeitstag, Kalendertag
Drei Begriffe, die im Bauvertrag nebeneinander vorkommen und zu drei verschiedenen Ergebnissen führen. Der häufigste Fehler ist, den Samstag falsch einzuordnen.
Die drei Zählweisen
| Begriff | Umfasst | Kommt vor bei |
|---|---|---|
| Werktag | Montag bis Samstag, ohne gesetzliche Feiertage. | Die meisten Fristen der VOB/B: Abnahme, fiktive Abnahme, Ausführungsfristen. |
| Arbeitstag | Montag bis Freitag, ohne gesetzliche Feiertage. | § 193 BGB bei der Verschiebung des Fristendes; einzelne vertragliche Regelungen. |
| Kalendertag | Jeder Tag, ohne Ausnahme. | Zahlungs- und Prüffristen der VOB/B, Verjährungsfristen, alle BGB-Fristen. |
Der Samstag ist ein Werktag. Er ist kein Arbeitstag. Deshalb verlängert sich eine Zwölf-Werktage-Frist nicht, wenn sie an einem Samstag endet – eine 30-Tage-Prüffrist dagegen schon, weil dort § 193 BGB greift.
Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit
Nach § 187 Abs. 1 BGB beginnt die Frist am Tag nach dem auslösenden Ereignis. Geht die Fertigstellungsmitteilung am Montag zu, ist der Dienstag der erste Werktag der Frist. Das gilt für Werktags- wie für Kalendertagsfristen gleichermaßen und ist im Fristenrechner so umgesetzt.
Wochen- und Monatsfristen
Fristen, die nach Wochen oder Monaten bemessen sind, enden nach § 188 Abs. 2 BGB mit Ablauf des Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, der durch seine Benennung oder Zahl dem Ereignistag entspricht. Eine am 15. März beginnende Dreimonatsfrist endet also am 15. Juni. Fehlt der entsprechende Tag – etwa der 31. – endet die Frist am letzten Tag des Monats (§ 188 Abs. 3 BGB).
Der Fristenrechner rechnet in Tagen. Für Monatsfristen ist das bewusst so: die Umrechnung in Tage würde je nach Monatslänge ein anderes Ergebnis liefern als § 188 BGB.
Der Feiertag am Ort der Baustelle
Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, regeln die Länder. Fronleichnam ist in sechs Ländern gesetzlicher Feiertag, der Reformationstag in neun, Allerheiligen in fünf. Maßgeblich ist der Ort der Leistungserbringung, nicht der Sitz der Vertragsparteien. Die vollständigen Kalender aller sechzehn Länder findest du unter Feiertage je Bundesland.
Abweichende Vereinbarungen
Bauverträge definieren „Werktage“ gelegentlich abweichend, etwa als Montag bis Freitag. Eine solche Definition geht der VOB/B vor, solange sie klar formuliert ist. Steht im Vertrag „Arbeitstage“, ohne dass er den Begriff definiert, ist im Zweifel Montag bis Freitag gemeint – und dann fällt das Ergebnis um mehrere Tage anders aus als bei der Werktagszählung.
Frist mit dem eigenen Datum rechnen
Der Fristenrechner zählt Werktage, überspringt die Feiertage deines Bundeslandes und wendet § 193 BGB an.
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