BBaufristenFrist berechnen

Feiertage je Bundesland

Werktage nach VOB/B sind Montag bis Samstag ohne gesetzliche Feiertage. Welche Tage das sind, entscheidet das Bundesland der Baustelle – und der Unterschied kostet regelmäßig mehrere Tage.

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Warum der Ort der Baustelle zählt

Maßgeblich ist, wo die Leistung zu erbringen ist, nicht wo Auftraggeber oder Auftragnehmer sitzen. Ein Kieler Betrieb, der in Bayern arbeitet, rechnet mit den bayerischen Feiertagen. Praktisch bedeutend sind vor allem Fronleichnam (sechs Länder), Allerheiligen (fünf) und der Reformationstag (neun) – wer den falschen Kalender nimmt, verschiebt eine Zwölf-Werktage-Frist schnell um zwei Tage.

Feiertage am Sonntag verlängern nichts

Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, wäre der Tag ohnehin kein Werktag gewesen. Die Frist verlängert sich dadurch nicht – ein Nachholen wie in anderen Ländern kennt das deutsche Recht nicht. Die Tabelle weist das für jeden Tag aus.

Was hier nicht abgebildet ist

Drei Feiertage gelten nicht landesweit, sondern gemeindeweise: Fronleichnam in Teilen Sachsens und Thüringens sowie Mariä Himmelfahrt in den überwiegend katholischen Gemeinden Bayerns. In diesen Fällen entscheidet die konkrete Gemeinde der Baustelle. Ebenfalls nicht enthalten sind rein regionale Feste ohne gesetzlichen Status wie das Augsburger Friedensfest, das nur im Stadtgebiet Augsburg gesetzlicher Feiertag ist.