BBaufristenFrist berechnen

Fristenrechner

Ereignis eintragen, Frist wählen, Bundesland setzen. Der Rechner zählt Werktage nach VOB/B, überspringt Sonntage und Feiertage und wendet bei Kalendertagsfristen § 193 BGB an.

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Die hinterlegten Fristen

FristDauerBeginnt mitNorm
Abnahme nach Verlangen12 WerktageZugang des Abnahmeverlangens beim Auftraggeber§ 12 Abs. 1 VOB/B
Fiktive Abnahme nach Fertigstellungsmitteilung12 WerktageZugang der schriftlichen Fertigstellungsmitteilung§ 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B
Fiktive Abnahme nach Ingebrauchnahme6 WerktageBeginn der Benutzung durch den Auftraggeber§ 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B
Prüffrist der Schlussrechnung30 KalendertageZugang der prüfbaren Schlussrechnung§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B
Abschlagszahlung21 KalendertageZugang der prüfbaren Aufstellung§ 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B
Verjährung der Mängelansprüche (VOB/B)1461 KalendertageAbnahme§ 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B
Verjährung der Mängelansprüche (BGB)1826 KalendertageAbnahme§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB

Die Dauern gelten, solange der Bauvertrag nichts anderes regelt. Abweichende Vereinbarungen gehen vor – gerade bei der Verjährung wird die VOB-Frist häufig vertraglich verlängert. Mehr dazu unter Verjährung der Mängelansprüche.