Fristenrechner
Ereignis eintragen, Frist wählen, Bundesland setzen. Der Rechner zählt Werktage nach VOB/B, überspringt Sonntage und Feiertage und wendet bei Kalendertagsfristen § 193 BGB an.
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Die hinterlegten Fristen
| Frist | Dauer | Beginnt mit | Norm |
|---|---|---|---|
| Abnahme nach Verlangen | 12 Werktage | Zugang des Abnahmeverlangens beim Auftraggeber | § 12 Abs. 1 VOB/B |
| Fiktive Abnahme nach Fertigstellungsmitteilung | 12 Werktage | Zugang der schriftlichen Fertigstellungsmitteilung | § 12 Abs. 5 Nr. 1 VOB/B |
| Fiktive Abnahme nach Ingebrauchnahme | 6 Werktage | Beginn der Benutzung durch den Auftraggeber | § 12 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B |
| Prüffrist der Schlussrechnung | 30 Kalendertage | Zugang der prüfbaren Schlussrechnung | § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B |
| Abschlagszahlung | 21 Kalendertage | Zugang der prüfbaren Aufstellung | § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B |
| Verjährung der Mängelansprüche (VOB/B) | 1461 Kalendertage | Abnahme | § 13 Abs. 4 Nr. 1 VOB/B |
| Verjährung der Mängelansprüche (BGB) | 1826 Kalendertage | Abnahme | § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB |
Die Dauern gelten, solange der Bauvertrag nichts anderes regelt. Abweichende Vereinbarungen gehen vor – gerade bei der Verjährung wird die VOB-Frist häufig vertraglich verlängert. Mehr dazu unter Verjährung der Mängelansprüche.